Hinsichtlich des 24. Mai 2020 ist unbestritten, dass sich die Straf- und Zivilklägerin am Nachmittag zum Domizil des Beschuldigten begab, diese zusammen fern schauten, Marihuana rauchten, Popcorn assen, sie Sinalco aus dem Kühlschrank des Beschuldigten trank und der Beschuldigte zusätzlich auch noch Amphetamin konsumierte. Ebenfalls unbestritten ist, dass es am 24. Mai 2020 seitens des Beschuldigten zu sexuellen Avancen kam und die Straf- und Zivilklägerin später, aber nach wie vor in der Wohnung des Beschuldigten, «unten ohne» aufwachte.