7 und Rückgabe des beschlagnahmten Mobiltelefons an den Beschuldigten) des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs in Rechtskraft erwachsen. Durch die Kammer zu überprüfen sind demgegenüber der Schuldspruch wegen Vergewaltigung (Ziff. II.1.), die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten (Ziff. II.1.), die Verurteilung zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten sowie zu einer Entschädigung an die Straf- und Zivilklägerin für deren Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren (Ziff.