I. (Einstellung), Ziff. II.2.-4. (Schuldsprüche wegen Vergehens und Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie mehrfachen geringfügigen Diebstahls), Ziff. II.2. (Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 750.00 unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf acht Tage), Ziff. V.3. und 4. (Abweisung der Zivilforderung der Zivilklägerin, soweit weitergehend, sowie Verzicht auf Ausscheidung von Verfahrenskosten für die Beurteilung der Zivilklagen) und Ziff. VI.1.-3. (Einziehung von diversen Gegenständen zur Vernichtung bzw. zur Übergabe an die Kantonspolizei Bern zu Übungszwecken