für den Zivilpunkt – die Verurteilung zur Bezahlung von Schadenersatz und Genugtuung an die Straf- und Zivilklägerin bzw. Schadenersatz an die Zivilklägerin (pag. 1424). Die Generalstaatsanwaltschaft beschränkte ihre Anschlussberufung mit Eingabe vom 8. Januar 2024 auf die Höhe und den Vollzug der Freiheitsstrafe sowie den Verzicht auf den Widerruf des mit Urteil der Staatsanwaltschaft Oberland vom 24. Juli 2018 bzw. 10. Oktober 2019 je gewährten bedingten Vollzugs der Geldstrafe (pag. 1439 ff.). Damit sind Ziff. I. (Einstellung), Ziff.