Der Beschuldigte hat das erstinstanzliche Urteil in Teilen angefochten. Seine Berufung beschränkt sich auf den Schuldspruch wegen Vergewaltigung, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, die Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 750.00, soweit keine ausgestandenen Hafttage angerechnet wurden, die Verurteilung zur vollumfänglichen Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten sowie zur Bezahlung einer Entschädigung an die Straf- und Zivilklägerin, die amtliche Entschädigung der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten sowie – mit Ausnahme des Verzichts auf die Ausscheidung von Verfahrenskosten