6 II. A.________ sei in Bestätigung des Urteils des Regionalgerichts Oberland schuldig zu sprechen wegen Vergewaltigung, begangen am 24./25. April 2020 in G.________, zum Nachteil von D.________. III. A.________ sei in Bestätigung des Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland [recte: Oberland] vom 26. April 2023 in Anwendung der einschlägigen Gesetzesartikel zu einer angemessenen Strafe zu verurteilen;