A.________ sei für die Dauer der Probezeit die Weisung zu erteilen, sich einer psychologischen therapeutischen Behandlung zu unterziehen und es sei Bewährungshilfe anzuordnen. 2. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. einer angemessenen Gebühr gemäss Art. 21 VKD); IV. Die mit Urteil der Staatsanwaltschaft Oberland vom 24. Juli 2018 und 10. Oktober 2019 bedingt ausgesprochenen Geldstrafen von 8 Tagessätzen zu CHF 50.00 und von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00 seien zu widerrufen und die Geldstrafen seien als vollziehbar zu erklären. V.