Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts vom 26. April 2023 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellung wegen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von 15. März 2019 bis 26. April 2023 infolge Verjährung, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung;