3. Frage der Legitimation der Zivilklägerin Mit Verfügung vom 22. Dezember 2023 wurde den Parteien Gelegenheit gegeben, sich zur Frage der Legitimation von F.________ zur Konstituierung als Zivilkläger zu äussern (pag. 1428 f.). Daraufhin führte Rechtsanwältin B.________ in ihrer Stellungnahme vom 3. Januar 2024 aus, der Beschuldigte bestreite den Ladendiebstahl im Supermarkt M._____