2 die Straf- und Zivilklägerin sowie zur Bezahlung von CHF 402.50 Schadenersatz an die Zivilklägerin F.________ (nachfolgend Zivilklägerin, s. Ziff. 3 hiernach). Soweit weitergehend wurde die Zivilklage der Zivilklägerin abgewiesen und für die Beurteilung der Zivilklagen im Übrigen keine Kosten ausgeschieden (pag. 1329, Ziff. IV. und V. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).