Beschuldigten, sich während der Dauer der Probezeit einer psychologischen therapeutischen Behandlung zu unterziehen. Für die Dauer der psychologischen therapeutischen Behandlung wurde zudem eine Bewährungshilfe angeordnet. Weiter verurteilte sie den Beschuldigten zu einer Übertretungsbusse von CHF 750.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf acht Tage, zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 44'185.10 sowie zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 10'508.00 an die Straf- und Zivilklägerin für ihre Aufwendungen im Verfahren (pag. 1328, Ziff.