, J.________, K.________, H.________ und I.________, der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 27. April 2020 bis am 3. September 2020 in G.________, H.________ und I.________, sowie des geringfügigen Diebstahls, mehrfach begangen am 2. und 3. Juli 2021 in G.________, schuldig. In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen verurteilte sie den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, unter Anrechnung von 56 Tagen Polizei- und Untersuchungshaft, wobei der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf vier Jahre festgesetzt wurde, und unter Auferlegung der Weisung an den