1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 26. April 2023 stellte das Regionalgericht Oberland (nachfolgend Vorinstanz) das Verfahren gegen den Beschuldigten und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wegen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen in der Zeit vom 15. März 2019 bis am 26. April 2023 in G.________, H.________ und I.________, infolge Verjährung ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten ein (pag. 1328, Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).