23. Gesamtwürdigung Insgesamt gelangt die Kammer bei einer Gesamtwürdigung des klar negativen Vorlebens, der negativ zu gewichtenden Täterpersönlichkeit, des neutralen deliktischen und sonstigen Verhaltens sowie der negativ zu gewichtenden Lebensverhältnisse gleich wie die Vorinstanz (amtliche Akten Vorinstanz, pag. 49) zu einer negativen Legalprognose.