Der Beschwerdeführer beabsichtige nach seiner Entlassung zu seiner Familie nach Deutschland zurückzukehren. Er rechne zudem damit, zunächst Arbeitslosengeld beziehen zu müssen, bevor er eine Arbeitsstelle finde, wobei er sich vorstellen könne, wieder als Küchenhilfe zu arbeiten oder einen Pizzalieferservice zu gründen. Er habe ausserdem ein Angebot erhalten für ein Bestattungsunternehmen zu arbeiten. Ein Arbeitsvertrag sei jedoch bisher nicht vorgelegt worden. Der Beschwerdeführer habe zudem ausgeführt, dass er in Deutschland mit der Bewährungshilfe zusammenarbeiten wolle.