Sein Vollzugsverhalten könne daher nicht vorbehaltlos als günstig gewertet werden. Zudem sei für ihn Arbeiten unter Zeitdruck nicht ohne weiteres problemlos möglich, was prognoserelevant sei, zumal er sich für Arbeiten in einem stressreichen Umfeld zu interessieren scheine (Küche / Pizzakurier). Zu Ungunsten des Beschwerdeführers wirke sich auch aus, dass er bisher keine Wiedergutmachungszahlungen an die Opfer geleistet und lediglich darauf hingewiesen habe, mit den Geschädigten eine Ratenzahlung vereinbaren zu wollen.