Selbst eine unbedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von 3.5 Jahren hielt ihn nicht davon ab, weiter zu delinquieren. Dass ihn nun eine halb so lange Freiheitsstrafe im geschlossenen Vollzug in einer Weise verändert haben soll, dass er in Zukunft deliktfrei leben will, ist vor dem Hintergrund seiner kriminellen Ver-