44 f.). Die Vorinstanz kam insgesamt zum Ergebnis, dass auch das Kriterium der Täterpersönlichkeit negativ bzw. ungünstig ausfalle (amtliche Akten Vorinstanz, pag. 46). 20.2 Dagegen liess der Beschwerdeführer im Wesentlichen vorbringen, die Vorinstanz lasse betreffend Täterpersönlichkeit ausser Acht, dass er vorliegend zum ersten