Während des vorzeitigen Strafvollzugs hätten sodann vereinzelte sozialarbeiterische Gespräche stattgefunden, in denen der Beschwerdeführer laut der JVA Thorberg Reue geäussert und Einsicht gezeigt habe. Insbesondere habe er nach Ansicht der damals zuständigen Sozialarbeiterin glaubhaft geltend gemacht, dass er seine Familie nie wieder in eine vergleichbare Situation bringen wolle (amtliche Akten Vorinstanz, pag. 43 f.)