Ein Folgetermin wurde erst für Juni 2024 vereinbart, woraus ersichtlich wird, dass der Gesundheitszustand der Mutter gestützt auf diesen Arztbericht weit fern von lebensbedrohlich einzustufen ist. Der vom Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. Dezember 2023 nachträglich ergänzte Umstand, wonach die Mutter sich im Koma befinde (pag. 43 f.) sowie auch das Vorbringen mit Eingabe vom 20. Dezember, wonach die Mutter auf der Intensivstation liege, wurden in keinster Weise belegt und ist damit als blosse Parteibehauptung einzustufen.