Aus den eingereichten Arztberichten (pag. 6 ff.) erschliesst sich der Kammer kein lebensbedrohlicher Gesundheitszustand der Mutter, zumal diesen zu entnehmen ist, dass die Mutter am 10. November 2023 eingewiesen und bereits am 14. November 2023 «auf eigenen Wunsch in ihre geschätzte ambulante Weiterbehandlung» entlassen werden konnte (pag. 10). Ein Folgetermin wurde erst für Juni 2024 vereinbart, woraus ersichtlich wird, dass der Gesundheitszustand der Mutter gestützt auf diesen Arztbericht weit fern von lebensbedrohlich einzustufen ist.