4 gangen werden könne, der hinsichtlich des Strafvollzugs des Beschwerdeführers in irgendeiner Weise Relevanz zukomme (z.B. Vollzugsunterbrechung [pag. 29 f.]). 15.3 In seiner Replik vom 20. Dezember 2023 liess der Beschwerdeführer ausführen, dass die bedingte Entlassung derart kurz vor der ohnehin Anfang Januar zwingenden definitiven Entlassung klar angezeigt sei.