Der Beschwerdeführer reichte diesbezüglich mehrere Arztberichte seiner Mutter, C.________, ein (pag. 6 ff.). In der Eingabe vom 13. Dezember 2023 führte der Beschwerdeführer ergänzend aus, dass sich der Gesundheitszustand seiner Mutter verschlechtert habe und sie nun im Koma liege (pag. 35). 15.2 Die Vorinstanz führte in ihrer Vernehmlassung vom 6. Dezember 2023 aus, es sei zwar nachvollziehbar, dass der Beschwerdeführer Weihnachten mit seiner Familie verbringen wolle, was bei der Beurteilung der Legalprognose aber keine Rolle spiele. Gleiches gelte für die Erkrankung seiner Mutter.