13. Ein Nachweis, wann der Beschwerdeführer den Entscheid der SID erhalten hat, ist in den Akten nicht enthalten. Da aber erfahrungsgemäss nicht davon auszugehen ist, dass der Beschwerdeführer den Entscheid vom 1. November 2023 auch bereits am gleichen Tag erhalten hat, ist davon auszugehen, dass die 30-tägige Frist mit Einreichung der Beschwerde am Montag, 4. Dezember 2023, eingehalten wurde, womit die Beschwerde als fristgerecht eingereicht gilt (vgl. Art. 52 Abs. 1 JVG).