6. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 1. Strafkammer am 5. Dezember 2023 das vorliegende Beschwerdeverfahren. Gleichzeitig wurde der Vorinstanz Gelegenheit gegeben, innert Frist eine Stellungnahme einzureichen und der Beschwerdeführer bzw. Rechtsanwalt B.________ wurde aufgefordert, innert Frist eine entsprechende Anwaltsvollmacht nachzureichen (pag. 17 f.).