3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 6. September 2023 Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (SID; nachfolgend: Vorinstanz). Er beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung, die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug per 4. August 2023 sowie eine Parteientschädigung in der Höhe von CHF 4'000.00 (amtliche Akten Vorinstanz, pag. 9 ff.). Mit Beschwerdevernehmlassung vom 21. September 2023 beantragten die BVD die Abweisung der Beschwerde (amtliche Akten Vorinstanz, pag. 26 ff.). Der Beschwerdeführer reichte seine Schlussbemerkungen am 16. Oktober 2023 ein (amtliche Akten Vorinstanz, pag. 33 ff.).