amtliche Akten der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern [nachfolgend: BVD], pag. 150 ff.). Das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 28. Juni 2023 erwuchs in Rechtskraft. Der Beschwerdeführer trat seine Strafe am 1. März 2023 vorzeitig an und wurde in die Justizvollzugsanstalt Thorberg (nachfolgend: JVA Thorberg) eingewiesen. Am 4. August 2023 hatte der Beschwerdeführer zwei Drittel der ausgesprochenen Freiheitsstrafe verbüsst. Das ordentliche Strafende fällt auf den 4. Januar 2024 (amtliche Akten BVD, pag. 179).