1. A.________ hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwalt B.________ für das erstinstanzlichen Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 5'282.10 im Umfang von 4/5, ausmachend CHF 4'225.70, zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Im Umfang von 1/5, ausmachend CHF 1'056.40, besteht keine Rückzahlungspflicht. 2. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: