1. zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'200.00. Die Polizeihaft von 1 Tag wird im Umfang von 1 Tagessatz an die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 12 Tage festgesetzt. 3. zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (ausmachend 4/5 der gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten) von CHF 2'900.50.