1. von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich begangen am 6. Juli 2021 in ________ (Ort) durch Missbrauch von Ausweisen und Schildern; 2. von der Anschuldigung der Tätlichkeiten, angeblich mehrfach begangen in der Zeit vom 11. Mai 2020 bis 29. Juni 2020 in ________ (Ort) z.N. von C.________; unter Auferlegung der auf die Freisprüche entfallenden Verfahrenskosten (ausmachend 1/5 der gesamten Verfahrenskosten), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 720.00 und Auslagen von CHF 5.10, insgesamt bestimmt auf CHF 725.10 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung), an den Kanton Bern. C.