Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 10. Mai 2023 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: A. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Tätlichkeiten, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von Anfang 2018 bis am 10. Mai 2020 in ________ (Ort) z.N. von C.________, infolge Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. B. A.________ freigesprochen wurde: