474 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Sodann ist die Position vom 7. Januar 2025 der tatsächlichen Dauer der Berufungsverhandlung anzupassen, woraus eine Kürzung um zwei Stunden erfolgt. Die Nachbetreuung sowie die Abschlussarbeiten werden von der Kammer ausserdem praxisgemäss mit 30 Minuten vergütet, wes-