f PKV). Art. 135 Abs. 4 StPO bestimmt, dass die beschuldigte Person bei einer Verurteilung zu den Verfahrenskosten dazu verpflichtet ist, dem Kanton die Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 18.2 Erstinstanzliche Entschädigung Die Vorinstanz bestimmte die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B._____