Diese wirken sich neutral aus. Es verbleibt damit bei einer Gesamtübertretungsbusse von CHF 1'330.00. 16.6 Verletzung des Beschleunigungsgebots Es wird auf die Ausführungen in E. IV.15.4.2 hiervor verwiesen. Die festgestellte Verletzung des Beschleunigungsgebots rechtfertigt nach Auffassung der Kammer eine Strafreduktion auf CHF 1'200.00. 47 16.7 Fazit Gesamtbusse Zusammenfassend resultiert damit eine (Gesamt-)Übertretungsbusse von CHF 1'200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 12 Tage festgesetzt.