Asperationsfaktor Für den Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahrens erachtet die Kammer eine Übertretungsbusse von CHF 200.00 als angemessen. Auch diese ist mit einem Asperationsfaktor von rund 2/3 zu asperieren, woraus eine Erhöhung der Einsatzstrafe um weitere CHF 130.00 auf gesamthaft CHF 1'330.00 erfolgt. 16.5 Täterkomponenten Für die Täterkomponenten wird vollumfänglich auf das in E. IV.15.3 hiervor Ausgeführte verwiesen. Diese wirken sich neutral aus.