Mit Blick auf das konkrete Verschulden wiegen vorliegend die Tätlichkeiten im Korridor am schwersten, weshalb anhand dieses Delikts die Einsatzstrafe festzusetzen ist. 16.2 Einsatzstrafe für die Tätlichkeiten im Korridor 16.2.1 Tatkomponenten Die VBRS-Richtlinien sehen für den Tatbestand der Tätlichkeiten eine Übertretungsbusse von CHF 300.00 bei folgendem Referenzsachverhalt vor (VBRS- Richtlinien, S. 46): Der Täter verliert bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung und verpasst dem Opfer eine Ohrfeige.