51 StGB im Umfang von einem Tagessatz auf die Geldstrafe anzurechnen. 15.9 Fazit Geldstrafe Zusammenfassend resultiert damit eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 1'200.00, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren sowie unter Anrechnung der Polizeihaft von einem Tag im Umfang eines Tagessatzes.