Eine Schlechtprognose ist unter diesen Umständen zu verneinen. Mit Blick auf das geltende Verschlechterungsverbot (E. I.5 hiervor) kommt vorliegend ohnehin nur eine bedingte Strafe – unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren – in Betracht. Mit gleicher Begründung fällt auch eine Verbindungsbusse von vornherein ausser Betracht. 15.8 Anrechnung Polizeihaft Die ausgestandene Polizeihaft vom 4. Juli 2020 (10:00 Uhr – 20:08 Uhr [pag. 3 f.]) ist in Anwendung von Art. 51 StGB im Umfang von einem Tagessatz auf die Geldstrafe anzurechnen.