Strafmass Nach Berücksichtigung der Tat- und Täterkomponenten sowie der Verletzung des Beschleunigungsgebots resultiert somit eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen. 15.6 Tagessatzhöhe Gemäss Art. 34 Abs. 2 StGB beträgt ein Tagessatz in der Regel mindestens CHF 30.00 und höchstens CHF 3'000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälligen Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum. Die gesetzliche Regelung geht vom Nettoeinkommensprinzip aus.