44 15.4.2 Erwägungen der Kammer Aus den Akten ergibt sich, dass der dem vorliegenden Verfahren zugrunde liegende Strafbefehl vom 9. September 2021 datiert (pag. 153 ff.). Dieser wurde der Vorinstanz von der zuständigen Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 11. November 2021 zur Durchführung des Hauptverfahrens überwiesen (pag. 192 f.). Daraufhin wurden die Parteien mit Vorladung vom 19. Juli 2022 zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 14. September 2022 vorgeladen (pag.