15.3 Täterkomponenten Der Beschuldigte ist gemäss Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 6. Dezember 2024 seit dem Jahr 2020 arbeitsunfähig und wird vom Sozialdienst unterstützt (pag. 570.1). Gemäss Strafregisterauszug vom 12. Dezember 2024 ist der Beschuldigte vorbestraft. Er wurde im Jahr 2014 zweimal wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer bedingten Geldstrafe und (teilweise) zu einer Verbindungsbusse verurteilt (pag. 572). Da diese Vorstrafen nicht einschlägig sind und im Urteilszeitpunkt bereits rund zehn Jahre zurücklagen, verzichtet die Kammer auf eine diesbezügliche Straferhöhung.