15. Geldstrafe für die Nötigung 15.1 Tatkomponenten Der Tatbestand der Nötigung schützt die Freiheit der Willensbildung, Willensentschliessung und Willensbetätigung des einzelnen Menschen (DELNON/RÜDY, in: Niggli/Wiprächtiger [Hrsg.], Basler Kommentar Strafrecht II, 4. Aufl. 2019, N. 7 zu Art. 181 StGB). Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) erachten für eine Drohung in einem mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichba-