12. Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren (Art. 323 Ziff. 1 StGB) 12.1 Theoretische Grundlagen Es kann grundsätzlich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 24 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 456 f.). Ergänzend ist festzuhalten, dass Ungehorsamsdelikte i.S.v. Art. 323 Ziff. 1 StGB grundsätzlich sowohl von natürlichen Personen als auch von Unternehmen begangen werde können; allerdings können strafrechtlich nur die natürlichen Personen erfasst werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang Art.