38 i.S. von Art. 126 Abs. 2 lit. a StGB gelten. Da C.________ seinen Strafantrag nun definitiv zurückgezogen habe, sei die Sache einzustellen (pag. 594). 11.3 Erwägungen der Kammer Der Beschuldigte hat seinen Sohn C.________ gemäss Beweisergebnis zunächst einen Fusstritt in den linken Oberschenkel sowie zwei Ohrfeigen und anschliessend erneut eine Ohrfeige versetzt