2018, N. 5 zu Art. 126). Andere Autoren erachten eine Verfolgung von Amtes wegen erst bei «mehrmaliger Wiederholung» als angezeigt (STRATHENWERTH/BOMMER, Schweizerisches Strafrecht, Besonderer Teil I: Straftaten gegen Individualinteressen, 8. Auf. 2022, § 3 N. 58). Zweck der Bestimmung ist in erster Linie der Schutz von Kindern vor Misshandlung. Die Bestimmung ersetzt dabei teilweise den aArt. 134 StGB, welcher die Misshandlung und Vernachlässigung eines Kindes unter Strafe stellte (Botschaft, BBl 1985 II, 1032).