10. Versuchte Nötigung (Art. 181 StGB i.V.m. Art. 22 StGB) 10.1 Theoretische Grundlagen Für die theoretischen Grundlagen zum Tatbestand der Nötigung wird vollumfänglich auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (S. 32 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 464 f.). 10.2 Vorbringen des Beschuldigten Die Verteidigung des Beschuldigten führte anlässlich des oberinstanzlichen Schlussvortrages mit Blick auf das Rechtliche hauptsächlich ins Feld, da am 2. April 2021 noch kein Scheidungsverfahren hängig gewesen sei, hätte D.________ in diesem Zeitpunkt auch gar nichts stoppen können.