Hingegen können dem Anzeigerapport vom 12. August 2020 Informationen zum Gesundheitszustand des Beschuldigten in Bezug auf den Sommer 2020 entnommen werden: Am 4. Juli 2020 erfolgte in diesem Zusammenhang (häusliche Gewalt) die delegierte Einvernahme des Beschuldigten (pag. 68 ff.). Dieser konnte durch die Mitarbeitenden der Kantonspolizei problemlos einvernommen werden und er machte auch nicht geltend, seine Gesundheit lasse eine Einvernahme nicht zu (vgl. insbesondere pag. 69, Z. 36 ff. und pag. 73, Z. 242 ff.).