Auf Vorhalt des Track&Trace-Auszugs, wonach die Sendung am 12. Juni 2020 am Post- Schalter in ________ (Ort) zugestellt worden ist, führte er aus, dies bedeute, dass er die Post abgeholt habe (pag. 374, Z. 42-44). Er wisse nicht, ob er dies persönlich gemacht habe oder aber seine Frau. Eine Vollmacht hierfür habe seine Frau nicht, denn es genüge, wenn jemand denselben Nachnamen trage und am gleichen Domizil wohnhaft sei (pag. 374 f., Z. 46 ff.).