9.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Wie bereits die Vorinstanz zutreffend erwog, bestreitet der Beschuldigte seine Stellung als Alleinaktionär der H.________ S.A. in ________ (Ort) nicht. Unbestritten ist weiter, dass der Beschuldigte dem Termin vom 15. Juni 2020 auf dem Be-