9. Vorwurf des Ungehorsams im Betreibungsverfahren 9.1 Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird in Ziff. 2 des Strafbefehls vom 9. September 2021 vorgeworfen, sich des Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahrens schuldig gemacht zu haben, in dem er am 15. Juni 2020 um 11:00 Uhr in ________(Ort), trotz zugestellter und ihm bekannter Aufforderung des Betreibungsamts Bern-Mittelland (nachfolgend: Betreibungsamt) nicht zum geforderten Pfändungsvollzug erschienen sei (pag. 153). 9.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt